{"id":5017,"date":"2021-11-11T09:43:59","date_gmt":"2021-11-11T08:43:59","guid":{"rendered":"https:\/\/leasetransfer.ch\/leasing-in-switzerland\/"},"modified":"2021-11-20T22:01:09","modified_gmt":"2021-11-20T21:01:09","slug":"leasing-in-der-schweiz","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/leasetransfer.ch\/de\/leasing-in-der-schweiz\/","title":{"rendered":"Leasing in der Schweiz"},"content":{"rendered":"<p>Es gibt keine Definition von Leasing im Gesetz, was aber nicht heisst, dass diese Art von Vertrag nicht legal ist. Autoleasing unterliegt in der Schweiz dem <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/2002\/593\/de\">Bundesgesetz \u00fcber den Konsumkredit (KKG)<\/a>: Es betrifft Leasingvertr\u00e4ge \u00fcber bewegliche, dem privaten Gebrauch des Leasingnehmers, dienende Sachen, die eine Erh\u00f6hung der Leasingraten bei vorzeitiger Vertragsbeendigung vorsehen (KKG Art.1 Abs.2a). Es sind also der Leasingvertrag und seine allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, die Aufschluss dar\u00fcber geben, ob der Leasingnehmer durch das KKG gesch\u00fctzt ist oder nicht. Es ist zu beachten, dass Mietvertr\u00e4ge mit einem Wert von weniger als CHF 500 und mehr als CHF 80.000 ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich des KKG fallen.<\/p>\n<p>An einem &#8222;typischen&#8220; Leasingvertrag sind drei Parteien beteiligt:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Autofahrer oder Leasingnehmer<\/li>\n<li>Die Leasinggesellschaft oder das Finanzinstitut<\/li>\n<li>Der Garagist oder der Fahrzeuglieferant<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Garage verkauft das Auto an die Leasinggesellschaft, die damit Eigent\u00fcmerin wird. W\u00e4hrend der gesamten Laufzeit des Leasings ist der Fahrer nicht Eigent\u00fcmer des geleasten Fahrzeugs, sondern mietet es von der Leasinggesellschaft. Der Fahrer hat nur das Recht, das Fahrzeug zu nutzen, mit Verpflichtungen wie dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung und der Wartung des geleasten Au-tos in einer Garage der Marke.<\/p>\n<p>In den meisten F\u00e4llen zahlt der Autobesitzer zu Beginn des Leasingverh\u00e4ltnisses eine erste Anzahlung an die Garage, die das Fahrzeug \u00fcbergibt. Danach sind die vereinbarten Monatsraten bis zum Ende des Mietverh\u00e4ltnisses f\u00e4llig. Am Ende des Vertrages wird das geleaste Fahrzeug in der Regel dem Lieferanten zur\u00fcckgegeben. Wenn die H\u00f6he des Restwertes des Fahrzeugs am Ende der Lea-singdauer im Vertrag festgelegt ist, kann das Fahrzeug am Ende der Leasingdauer gekauft werden. Der Fahrzeuglieferant kann frei entscheiden, ob er das Fahrzeug am Ende des Leasingvertrags ver-kaufen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Wird das geleaste Auto am Ende des Vertrages zur\u00fcckgegeben, wird es sehr genau kontrolliert und jeder M\u00e4ngel wird fakturiert, diese Reparaturkosten k\u00f6nnen sehr hoch sein. Die normale Abnutzung des Fahrzeugs ist in den Leasinggeb\u00fchren bereits ber\u00fccksichtigt. Bei Zweifeln oder Unstimmigkeiten \u00fcber den Inhalt des R\u00fcckgabeprotokolls des Leasingfahrzeugs k\u00f6nnen Sie einen unabh\u00e4ngigen Automobilexperten hinzuziehen.<\/p>\n<h2>Schutz des Leasingnehmers durch das KKG<\/h2>\n<p>Untenstehend wird nur auf Leasingvertr\u00e4ge eingegangen, die dem Bundesgesetz \u00fcber den Kon-sumkredit unterliegen. Das KKG gilt nur teilweise f\u00fcr Leasingvertr\u00e4ge (Details siehe KKG \u00a7 8).<\/p>\n<p>Hinsichtlich der Vertragsangaben sieht das KKG Art. 11 vor, dass der Leasingvertrag schriftlich abgeschlossen werden muss und der Leasingnehmer eine Kopie davon erhalten muss. Es muss au\u00dferdem die folgenden Informationen enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Eine Beschreibung des Fahrzeugs und dessen Barkaufpreis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingvertrags;<\/li>\n<li>Die Anzahl und H\u00f6he der Leasingzahlungen und deren F\u00e4lligkeitstermine;<\/li>\n<li>Die H\u00f6he einer Kaution oder Sicherheit;<\/li>\n<li>Eine m\u00f6gliche Versicherungspflicht und, wenn die Wahl des Versicherers nicht dem Autofa-hrer \u00fcberlassen wird, die Kosten der Versicherung;<\/li>\n<li>Der j\u00e4hrliche Effektivzinssatz; dieser darf 15% nicht \u00fcberschreiten (KKG Art. 14);<\/li>\n<li>Das Recht und die Frist f\u00fcr den Widerruf des Autoleasingvertrages (festgelegt im KKG Art.16, sie betr\u00e4gt 14 Tage);<\/li>\n<li>Eine nach anerkannten Grunds\u00e4tzen erstellte Tabelle, aus der hervorgeht, welchen Betrag der Leasingnehmer im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags zus\u00e4tzlich zu den bereits gezahlten Leasingraten zu bezahlen hat, und welchen Restwert das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt hat.<\/li>\n<li>Die Pr\u00fcfung der Kreditf\u00e4higkeit muss zum Abschluss eines Leasingvertrags ber\u00fccksichtigt werden (das Budget und\/oder die Verm\u00f6genswerte, gem\u00e4\u00df KKG Art. 29 Abs. 2).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es ist zu beachten, dass die Zustimmung des Ehepartners f\u00fcr den Abschluss eines Leasingvertrages nicht zwingend erforderlich ist.<\/p>\n<p>Die Nichteinhaltung der Klauseln, kann dazu f\u00fchren, das der Vertrag nicht g\u00fcltig ist. Der Leasingneh-mer muss das Fahrzeug zur\u00fcckgeben und die bis zur R\u00fcckgabe f\u00e4lligen periodischen Leasingraten zahlen. Der Wertverlust des geleasten Fahrzeugs geht zu Lasten der Leasinggesellschaft (KKG \u00a7 15 Abs. 4).<\/p>\n<h2>Pr\u00fcfung der finanziellen Situation des Leasingnehmers<\/h2>\n<p>Gem\u00e4\u00df Art. 29 des KKG ist die Leasinggesellschaft verpflichtet, die finanzielle Situation des Lea-singnehmers zu pr\u00fcfen und sicherzustellen, dass der Leasingnehmer in der Lage ist, die Leasingraten zu zahlen, ohne sein Existenzminimum zu brauchen, oder dass er \u00fcber Verm\u00f6gen verf\u00fcgt, das zur Zahlung der monatlichen Leasingraten verwendet werden kann. Die Daten, auf denen die Annahme des Leasingvertrags beruht, m\u00fcssen im Leasingvertrag oder in einem dem Vertrag beigef\u00fcgten Dokument angegeben werden.<\/p>\n<p>Der Leasinggeber ist verpflichtet, die zur Berechnung dieses Budgets erforderlichen Informationen aktiv beim Leasingnehmer einzuholen. Er kann vom Konsumenten verlangen, dass er ihm einen Lohnausweis, einen Auszug aus dem Betreibungsregister oder andere Unterlagen zum Nachweis sei-ner Kreditw\u00fcrdigkeit vorlegt. Hat die Leasinggesellschaft Zweifel an der Richtigkeit der vom Konsu-menten gemachten Angaben, so hat er deren Richtigkeit anhand von amtlichen oder privaten Dokumenten zu \u00fcberpr\u00fcfen (KKG Art. 31). Dar\u00fcber hinaus hat er anhand der Informationen in den vom Leasingkunden zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen ein KKG-Budget zu erstellen, das seiner finanziel-len Situation entspricht.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus muss der Leasinggeber der Zentralen Kreditauskunftstelle (ZEK) den geschuldeten Gesamtbetrag, die Laufzeit des Leasingvertrages und die H\u00f6he der monatlichen Zahlungen mitteilen. Die ZEK erfasst Daten (z.B. versp\u00e4tete Leasingzahlungen) \u00fcber die Leasinginteressenten.<\/p>\n<h2>Recht auf Widerruf eines Leasingvertrages<\/h2>\n<p>Der Verbraucher hat das Recht, den Leasingvertrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu widerrufen. Dies muss im Vertrag festgehalten werden. Die Frist beginnt in dem Moment, als der Verbraucher eine Kopie des Vertrages erhalten hat. Die Widerrufserkl\u00e4rung muss sp\u00e4testens am 14. Tag bei der Post hinterlegt werden. Es ist notwendig, eine solche Mitteilung per Einschreiben zu versenden, um ggf. ein Beweismittel f\u00fcr die Unterbrechung des Leasingvertrages zu haben.<\/p>\n<h2>Vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags<\/h2>\n<p>W\u00e4hrend das Finanzinstitut den Leasingvertrag nur k\u00fcndigen kann, wenn die ausstehenden Lea-singgeb\u00fchren drei Monatsraten \u00fcbersteigen (KKG Art. 18 Abs. 2), kann der Leasingnehmer den Lea-singvertrag mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zum Ende eines Vertragsquartals k\u00fcndigen (der Leasingvertrag kann viermal pro Jahr gek\u00fcndigt werden). Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags kann der zu zahlende Betrag sehr hoch sein. Sofern der Leasingvertrag, dem KKG unterliegt, muss der Leasingnehmer eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Differenz zwischen dem Wertverlust des Objekts und dem bereits gezahlten Betrag zahlen (Entsch\u00e4digung f\u00fcr die vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags). Die H\u00f6he der R\u00fcckverg\u00fctung bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages durch den Leasingnehmer richtet sich nach einer Tabelle, die dem Vertrag beigef\u00fcgt ist (KKG Art. 17 Abs. 3). Grunds\u00e4tzlich gilt: Je fr\u00fcher der Leasingvertrag gek\u00fcndigt wird, desto h\u00f6her ist die Entsch\u00e4digung, auch wenn die Gr\u00fcnde f\u00fcr die K\u00fcndigung auf schwerwiegende Ursachen wie Ar-beitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Die betreffende Tabelle muss jedoch nach anerkannten Grunds\u00e4tzen erstellt werden (KKG Art. 11 Abs. 2). Das Bundesgericht hat klarges-tellt, dass die Tabelle keine verh\u00fcllten Strafklauseln enthalten darf (4A.404\/2008 vom 18. Dezember 2018).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es gibt keine Definition von Leasing im Gesetz, was aber nicht heisst, dass diese Art von Vertrag nicht legal ist. 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