10 Fehlannahmen über Leasing : Wir klären auf !

Da Leasing erst seit einigen Jahren für Privatpersonen zugänglich und daher ziemlich unbekannt ist, da wir alle schon Opfer von manipulativen Händlern, versteckten Kosten und halluzinierenden Werbungen geworden sind, ist es nicht wirklich überraschend, dass es einige sehr reale Irrtümer über Leasingverträge gibt. Wenn Sie Klarheit haben wollen, brauchen Sie nicht weiter zu suchen! Hier ist eine Liste mit einigen Missverständnissen über Leasing, die uns helfen, die Wahrheit richtig zu stellen.

1. Annahme : «Kauf ist billiger als Leasing»

Stimmt nicht immer. Der Kauf kann der richtige Weg sein, wenn Sie vorhaben, Ihr Auto lange zu behalten, nachdem Sie Ihren Kredit abbezahlt haben. Aber wenn Sie nach etwas suchen, das eher vorübergehend ist, ist es nicht die billigste Option.

2. Annahme : «Sie werden am Ende der Leasingdauer für alle Schäden am Fahrzeug zur Kasse gebeten»

Wahr und falsch. Es gibt ein Mythos rund um das Leasing, der besagt, dass Sie bei der Rückgabe des geleasten Fahrzeugs „geschröpft“ werden. Der Grund dafür ist recht einfach: Skrupellose Personen locken ihre Kunden mit verlockenden Angeboten an und „holen“ die Kosten für die Instandsetzung bei der Rückgabe des geleasten Fahrzeugs „nach“. Die meisten Leasingverträge sind jedoch sehr genau detailliert, welche Arten von Schäden abgedeckt sind und welche nicht. Sie werden mit Ihrem Fahrzeug unweigerlich eine durchschnittliche Abnutzung haben und die Leasinggesellschaften wissen dies, da es sich um die geläufige Abnutzung des Fahrzeugs handelt. Dieser „normale Verschleiß“ wird in den Leasingraten berücksichtigt. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, legen einige Garagen eine Tabelle fest, die angibt, was der normale Verschleiß nach einigen Jahren ordnungsgemäßer Nutzung bedeutet. Denken Sie an eines: Ob Sie Ihr geleastes Auto zurückgeben oder versuchen, Ihr geleastes Auto zu verkaufen, Sie haben das gleiche Interesse daran, es zu pflegen und in einem möglichst gutem Zustand zu halten.

3. Annahme : «Es ist unmöglich, einen Leasingvertrag zu kündigen»

Falsch. Sie haben tatsächlich drei Möglichkeiten, um vorzeitig aus einem Leasingvertrag auszusteigen. Sie können :

  • Das geleaste Auto an den Lieferanten zurückgeben und die Entschädigung für die vorzeitige Kündigung Ihres Leasingvertrags zahlen. Diese Lösung ist eindeutig die teuerste und wir empfehlen Ihnen, unser 100%iges Betreuungspaket in Anspruch zu nehmen, um eine finanziell wesentlich günstigere Lösung für Sie zu finden.
  • Übertragen Sie Ihr Leasing mithilfe unserer Plattform und vermeiden Sie die Gebühren für die vorzeitige Kündigung des Leasingvertrags.
  • Ihr Leasing ablösen lassen und so Ihr Leasing über unsere Plattform soldieren und die Abgaben für eine vorzeitige Beendigung des Leasings vermeiden.

LeaseTransfer bietet eine Lösung für Personen, die ihr Autoleasing vor Ablauf der Leasingdauer loswerden wollen. Inserieren Sie Ihre Anzeige auf unserer Plattform oder kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung vorschlagen können, mit der Sie Ihr geleastes Auto zu den bestmöglichen finanziellen Bedingungen loswerden können.

4. Annahme : «Einen guten Leasingvertrag zu finden, ist kompliziert»

Richtig, wenn Sie Spaß daran haben, selbst die Angebote aller Händler zu vergleichen, und wenn Sie noch an den Weihnachtsmann (kurz: an die Werbung!) glauben.

Falsch, es ist sogar im Gegenteil sehr, sehr einfach, wenn Sie sich an einen professionellen Leasinganbieter wie LeaseTransfer wenden. Unsere Plattform bietet die Vermittlung von Kontakten zwischen Personen, die aus einem Leasingvertrag aussteigen möchten, und anderen Personen, die einen Gebrauchtwagen leasen möchten. Wenn Sie auf unserer Plattform eine Leasingübernahme durchführen, erhalten Sie Zugang zu bereits ausgehandelten Leasingverträgen, profitieren von einer kürzeren Vertragsdauer als bei einem neuen Autoleasing und von zahlreichen finanziellen Vorteilen

5. Annahme : «Leasing ist nur für Gewerbetreibende geeignet»

Falsch: Weil leasen eine Fülle von Vorteilen bietet, verbreitet sich das Leasing auch bei Privatpersonen sehr schnell. Im Moment war es noch nie so riskant, etwas zu kaufen. Der schnelle Wertverlust des Neuwagenpreises, die unsicheren Eurotax-Bewertungen von Jahr zu Jahr aufgrund neuer Modelle… Kurz gesagt, der schöne VW Golf, auf den Sie eine große sentimentale (und vor allem wiederverkaufsfähige) Wertschätzung gelegt haben, verliert mit der Ankunft seines kleinen Bruders viel an Wert. Hätten Sie Ihr Auto doch nur geleast, dann wären Sie mit dem neuen Modell weitergefahren. Bei einem Autoleasing trägt die Leasinggesellschaft das Risiko, nicht Sie!

6. Annahme : «Wenn ich den Kilometerstand überschreite, wird mir zu viel berechnet»

Richtig, dennoch können Sie bei einigen Leasinggesellschaften die Leasingbedingungen neu anpassen. Sie werden nicht von einem Tag auf den anderen aufhören zu fahren, weil Sie Ihre 15.000 Jahreskilometer erreicht haben, ein einfacher Besuch bei der Lieferantenwerkstatt ermöglicht es Ihnen, die Strecken zu verlängern und wieder loszufahren. Zwar wird Ihre Monatsmiete steigen, wenn Sie während der Leasingdauer zusätzliche Kilometer hinzufügen, aber das kostet Sie viel weniger, als die zusätzlichen Kilometer am Ende der Leasingdauer zu bezahlen.

Annahme : «Der Leasingzins kann sich während der Laufzeit des Leasingvertrags ändern»

Falsch: Der Zinssatz und die Leasingraten bleiben während der gesamten Laufzeit des Vertrags gleich. Lediglich eine Änderung der öffentlich-rechtlichen Abgaben (z. B. der Mehrwertsteuer) kann zu einer Erhöhung oder Senkung der Leasingrate führen.

8. Annahme : «Eine Vollkaskoversicherung ist für ein geleastes Auto nicht vorgeschrieben»

Falsch: Die Leasinggesellschaften werden von Ihnen verlangen, dass Sie eine Vollkaskoversicherung haben. Damit sind Sie in allen Situationen gegen Personenschäden, aber auch gegen Sachschäden am Fahrzeug abgesichert. Obwohl es sich bei Leasingfahrzeugen um Gebrauchtwagen handeln kann, sind sie häufig wie neu und von sehr hoher Qualität, sodass sie einen hohen Wert haben.

9. Annahme : «Mein Ehepartner ist für die Zahlung der Leasingraten verantwortlich»

Richtig: Derjenige, der den Leasingvertrag unterschreibt, ist für die Zahlung der Leasingraten verantwortlich. Wenn Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin mit unterschrieben hat, dann ist er/sie genauso für die Zahlung der Leasingraten verantwortlich wie Sie.

Falsch: Wenn Ihr Ehepartner nicht im Leasingvertrag aufgeführt ist und diesen auch nicht unterschrieben hat, dann ist er/sie nicht für die Leasingraten verantwortlich, obwohl er/sie das geleaste Auto nutzen kann.

10. Annahme : «Leasing gibt es nur bei neuen Fahrzeugen»

Falsch, was, Sie wissen das nicht ? LeaseTransfer ist die führende Plattform in der Schweiz für das Leasing von Gebrauchtwagen. Einige schlaue Köpfe haben das bereits erkannt und leasen für eine mehr oder weniger kurze Zeit ihr Auto aus zweiter Hand. Die geleasten Gebrauchtwagen werden von Markenprofis überprüft, haben in den meisten Fällen noch Garantie und/oder werden mit eingeschlossenen Serviceverträgen angeboten. Der Vorteil dieser Formel: die Vorteile des Leasings mit denen eines Gebrauchtwagens zu kombinieren. Weniger Risiko und billiger!

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