Ausreise aus der Schweiz und Autoleasing

Eine Ausreise ins Ausland kann aus vielen Gründen erfolgen. Sie möchten einen Neuanfang machen, Sie haben eine berufliche Versetzung bekommen… Ob Sie allein, als Paar oder mit Ihrer Familie wegziehen, eine Frage stellen sich viele: Was wird aus dem Autoleasing, das Sie vor Ihrer Entscheidung ins Ausland abgeschlossen haben ?

Ist der Leasingvertrag ein Hindernis für Ihre Ausreise aus der Schweiz ?

Die Bedingungen und der Preis eines Autoleasings werden nach mehreren Kriterien berechnet :

  • Preis des Fahrzeugs
  • Dauer des Leasings
  • Kilometerzahl pro Jahr
  • Restwert…

Wenn Sie diese Abreise ins Ausland vor der Unterzeichnung des Leasingvertrags nicht geplant hatten, können die Kosten für die restlichen monatlichen Zahlungen eine Last werden und Ihre Abreise verzögern. Untenstehend werden wir verschiedene Optionen prüfen, die Ihnen zur Verfügung stehen, um Sie davon zu befreien.

Rückgabe des Fahrzeugs an die Finanzgesellschaft

Die Ausreise ins Ausland wird nicht als eine Kündigungsklausel im Leasingvertrag angesehen, ebenso wenig wie die Scheidung, die Pensionierung oder eine Veränderung der finanziellen Lage. Es gibt nur drei Gründe, die zu einer vorzeitigen Beendigung eines Autoleasingvertrags in der Schweiz führen können :

  • Der Leasingnehmer möchte das Fahrzeug vor Ablauf des Vertrags kaufen
  • Im Falle eines Totalschadens
  • Betreibung nach wiederholten Zahlungsvorfällen. In diesem Fall ist es die Finanzorganisation, der Besitzer des Fahrzeugs, der den Vertrag kündigt und der Leasingnehmer muss Bussgelder zahlen.

Wenn Sie das Fahrzeug ausserhalb der oben genannten Fälle an die Finanzierungsgesellschaft zurückgeben möchten, müssen Sie hohe Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen. Ihre Leasingrate wird entsprechend der tatsächlichen Vertragsdauer nach oben neu berechnet und in den meisten Fällen müssen Sie zudem noch Kilometergeld zahlen. Diese Entschädigungen bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages können mehrere tausend Franken betragen.

Verkaufen des Gebrauchtwagens

Der Erlös aus dem Verkauf Ihres Gebrauchtwagens wird verwendet, um den Restbetrag des Leasingvertrags im Voraus an die Finanzierungsgesellschaft zurückzuzahlen. Sie sind jedoch dem Auf und Ab des Gebrauchtwagenmarktes in der Schweiz unterworfen, auf die Gefahr hin, einen finanziellen Beitrag leisten zu müssen, indem Sie sich am Kauf des Leasingvertrags beteiligen.

Uebertragung Ihres Vertrags

Das ist die finanziell beste Lösung. Dabei wird Ihr aktueller Autoleasingvertrag auf einen neuen Leasingnehmer übertragen. Die Uebernahme hängt natürlich von der Zustimmung des Finanzunternehmens ab.  Sobald der Leasing-Swap abgeschlossen ist, sind Sie von allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Leasingvertrag befreit und können Ihre Ausreise aus der Schweiz beruhigt vorbereiten.

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