Geleastes Auto im Ausland

Sie haben ein Autoleasing, das Sie in der Schweiz abgeschlossen haben, und möchten ins Ausland fahren. Ist es überhaupt möglich, mit Ihrem Autoleasing ins Ausland zu fahren? Betrifft dies eine Urlaubsreise oder eine endgültige Abreise aus der Schweiz? Die Antwort hängt davon ab, wie lange Ihre Reise im Ausland dauert und in welches Land Sie reisen. Wenn Sie mit Ihrem geleasten Schweizer Auto ins Ausland fahren möchten, müssen Sie bestimmte Konditionen respektieren.

Kann man mit seinem geleasten Auto ins Ausland reisen ?

Ja, es ist möglich, mit dem geleasten Auto in den Urlaub zu fahren, aber Sie müssen bestimmte Bedingungen einhalten. Sie sind nicht Eigentümer des geleasten Autos. Sie dürfen das Fahrzeug also nicht ohne vorherige Zustimmung des Finanzinstituts, die das Leasingfahrzeug finanziert hat, die EU verlassen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um mit einem geleasten Auto in den Urlaub zu fahren ?

Um mit einem Auto in der Schweiz, in Richtung eines Grenzlandes oder eines Landes, das zur Europäischen Union gehört, für ein paar Tage oder Wochen in die Ferien zu fahren, sind keine weiteren Schritte erforderlich. Beispielsweise ist es kein Problem, mit einem geleasten Auto nach Deutschland zu reisen oder mit einem geleasten Auto nach Südfrankreich zu fahren.

Bei Reisezielen außerhalb der Europäischen Union sind Sie verpflichtet, die Leasinggesellschaft, die Eigentümerin des Fahrzeugs ist, zu informieren.

In den folgenden zwei Fällen müssen Sie im Besitz einer von der Leasinggesellschaft unterzeichneten Ausreisegenehmigung sein:

  • Für jede Fahrt ausserhalb Europas
  • Für jede Fahrt innerhalb Europas, die länger als 30 Tage dauert.

Kann man mit seinem geleasten Auto ins Ausland ziehen und dort leben ?

Nein, es ist nicht möglich, ein Leasingfahrzeug dauerhaft ins Ausland zu verlegen, da die Ausreisebescheinigung nur eine vorübergehende Lösung ist. Es ist besser, sich von Ihrem Schweizer Autoleasing zu lösen und ein Autoleasing wieder aufzunehmen, sobald Sie sich im Ausland niedergelassen haben.

Was soll ich mit meinem geleasten Fahrzeug tun ?

Ein Umzug ins Ausland ist kein zwingender Grund, Ihr geleastes Auto zurückzugeben, ohne die oft sehr hohen Vorfälligkeitsentschädigungen zu riskieren. Um Ihnen die Kosten für die Kündigung des Leasingvertrags zu ersparen, bietet Ihnen LeaseTransfer eine Lösung an, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und es Ihnen ermöglicht, sich auf Ihren Umzug zu konzentrieren, ohne dass Ihr Autoleasing zu einem Hindernis für Ihren Wegzug aus der Schweiz wird.

Welche Lösungen stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Ihr Schweizer Leasing nicht ins Ausland exportieren können ?

  • Sie können das Fahrzeug an die Lieferantengarage zurückgeben und dafür die Vorfälligkeitsentschädigung für Ihren Schweizer Leasingvertrag zahlen. Diese Lösung ist finanziell eindeutig am teuersten.
  • Sie können in Erwägung ziehen, das Leasingfahrzeug vor Ablauf des Vertrags zu kaufen. Dann müssen Sie das Schweizer Fahrzeug im Ausland verzollen und die administrativen Schritte für die Zulassung zum Verkehr selbst übernehmen. Diese Lösung ist umständlich und finanziell nicht immer vorteilhaft.
  • Sie können einen Käufer für das geleaste Fahrzeug finden. Einen Käufer zu finden, der Ihr Autoleasing soldiert, ist nicht immer einfach, dauert in der Regel lange und kann Ihre Abreise aus der Schweiz behindern. In diesem Fall wenden Sie sich an uns! LeaseTransfer kümmert sich dank seines in der ganzen Schweiz verbreiteten Netzwerks darum, schnell einen Käufer für Sie zu finden.
  • Sie versuchen, einen Abnehmer für Ihren Leasingvertrag zu finden. Dieser Vorgang wird als Leasingtransfer bezeichnet. Auch in diesem Fall hilft Ihnen LeaseTransfer, Gründer des Leasingtransfers, einen solventen Uebernehmer zu finden und unterstützt Sie dabei, Ihre Schritte zur Übernahme Ihres geleasten Autos zu optimieren. So können Sie Ihre Abreise aus der Schweiz gelassen vorbereiten.

Schlussfolgerung

Kann man mit einem geleasten Auto ins Ausland fahren? Ja, für einen Urlaub, wenn Sie die Bedingungen der Gesellschaft, die das Auto finanziert hat, einhalten. Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen wollen, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzendamit wir einen Käufer für Ihr geleastes Auto finden und Sie es unter den bestmöglichen finanziellen Bedingungen loswerden können, ohne Ihren Umzug ins Ausland zu behindern.

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