Was sind die Voraussetzungen in der Schweiz um ein Leasing zu übernehmen ?

Haben Sie auf unserer Plattform das für Sie passende Leasingfahrzeug gefunden? Nachfolgend finden Sie die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit Sie in der Schweiz eine Leasingübernahme beantragen können.

Die Voraussetzungen für die Übernahme eines bestehenden Leasings :

Die Finanzierungsgesellschaften verlangen Garantien, bevor Sie ein Autoleasing übernehmen können.  Die Mindestanforderungen sind wie folgt:

  • Sie müssen seit mindestens 6 Monaten in der Schweiz steuerlich ansässig sein (Wohnsitz für Privatpersonen oder Hauptsitz für Unternehmen)
  • Sie müssen Schweizer Bürger oder Einwohner der Schweiz mit einer bis zum Ende des zu übernehmenden Leasingvertrags gültigen Aufenthaltsgenehmigung B oder C sein
  • Sie müssen nachweisen, dass Ihre finanzielle Situation stabil ist, um die monatlichen Leasing-Raten zu zahlen. Wenn Ihr Vermögen oder Ihr Einkommen ausreichend hoch ist, aber erst seit einer kurzen Zeit, z. B. wenn Sie noch nicht lange in die Schweiz gezogen sind oder eine neue Stelle angetreten haben, kann von Ihnen bei der Übernahme des Leasings eine Anzahlung verlangt werden

Erforderliche Dokumente für die Übertragung eines Leasings in der Schweiz:

Wie beim Abschluss eines Leasingvertrags für ein Neufahrzeug sind auch für die Übernahme eines gebrauchten Leasingvertrags folgende Unterlagen erforderlich:

Für Privatpersonen :

  • Ein gültiger Ausweis (Identitätskarte oder Reisepass)
  • Eine Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung C oder B
  • Eine Kopie Ihrer letzten 3 Gehaltsabrechnungen als Angestellter (beachten Sie, dass eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags vielleicht verlangt werden kann)

Für Selbstständige oder Unternehmen:

  • Ein Auszug aus dem Handelsregister des Leasingnehmers
  • Eine Kopie der Identitätskarten der Personen, die im Namen vom Leasingnehmer unterschreiben dürfen
  • Eine Kopie der Identitätskarte der gesamtschuldnerisch haftenden Person

Bitte beachten Sie auch, dass Sie möglicherweise aufgefordert werden, eine Kopie Ihrer letzten vorläufigen Steuerrechnung einzureichen.

Manchmal werden Sie aufgefordert, Ihren Auszug aus dem Betreibungsregister vorzulegen. Wenn Sie eine Betreibung haben, können Sie kein Neufahrzeug leasen oder einen Gebrauchtwagen auf unserer Plattform übernehmen. Sie müssen sich an Unternehmen wenden, die sich auf Leasing mit Betreibung spezialisiert haben. Das Gleiche gilt für Personen, die außerhalb der Schweiz leben. Es ist nicht möglich, einen in der Schweiz abgeschlossenen Leasingvertrag ins Ausland zu übertragen.

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